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Rechtsprechung
   BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R   

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https://dejure.org/1998,2145
BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R (https://dejure.org/1998,2145)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R (https://dejure.org/1998,2145)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 93/96 R (https://dejure.org/1998,2145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Korrektur der Abrechnung von Computertomografie-Leistungen eines Arztes für Neurologie, Psychiatrie und radiologische Diagnostik; Vornahme der abgerechneten Leistungen durch einen Vertretungsarzt; Qualifikation des Vertreters als Abrechnungsvoraussetzung

  • Judicialis

    Ärzte-ZV § 32 iVm EKV-Ä § 5 Ziff 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechenbarkeit ärztlicher Leistungen im Fall der Vertretung des Vertragsarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Praxisvertreter: Fachliche Qualifikation zur Erbringung von CT-Leistungen

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 895 (Ls.)
  • NZS 1998, 540
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R
    Für Vertrauensschutzerwägungen bei objektiv fehlender Abrechnungsberechtigung ist nach der Rechtsprechung des Senats allenfalls Raum, wenn eine KÄV Kenntnis davon hatte, daß bestimmte, in ihrer Abrechenbarkeit umstrittene Leistungen regelmäßig erbracht wurden, und der betroffene Arzt seinerseits aus einer langjährigen unbeanstandeten Abrechnung der entsprechenden Leistungen seitens der KÄV den Schluß ziehen durfte, die KÄV stelle die Abrechnungsfähigkeit nicht in Frage (vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 37 ff).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95

    Anfechtung der Versagung der Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R
    Auch nach neuem Recht, das durch den prinzipiell gleichen Qualifikationsstandard von Vertragsarzt und Vertreter bzw angestelltem Arzt in der Vertragsarztpraxis (vgl zu letzterem BSGE 78, 291 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2) gekennzeichnet ist, hängt die Abrechnungsberechtigung für genehmigungsbedürftige Leistungen von der jeweils leistungsbezogen nachgewiesenen Qualifikation des Vertreters ab.
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 24/96

    Honoraranspruch nach § 85 Abs. 2a SGB V

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R
    Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung gilt seit jeher der Grundsatz, daß eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muß und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann (vgl zuletzt Senatsurteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 24/96 - BSGE 80, 48, 50, 54 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17).
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 87/95

    Erlöschen der Genehmigung zur Durchführung von Ultraschalluntersuchungen

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R
    Eine solche Regelung dient der Sicherung einer hochstehenden Qualität der vertragsärztlichen Leistungserbringung und damit in erster Linie dem Wohl des Patienten und seinem berechtigten Interesse an einer qualitativ guten vertragsärztlichen Versorgung (vgl bereits BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 7).
  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 28/96

    Gesetzliche Grenzen der Befugnisse der Gesamtvertragsparteien bei Ermittlung und

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R
    Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung gilt seit jeher der Grundsatz, daß eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muß und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann (vgl zuletzt Senatsurteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 24/96 - BSGE 80, 48, 50, 54 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17).
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 45/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor auch

    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass diese Grundsätze auch der rückwirkenden Erteilung einer Genehmigung entgegenstehen, die an Qualifikationsanforderungen nach § 135 Abs. 2 SGB V geknüpft ist (BSG Urteil vom 28.1.1998 - B 6 KA 93/96 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 = Juris RdNr 14).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

    Auch weitere - nicht auf der Ebene des Status angesiedelte - Genehmigungen, die an persönlich-fachliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen, können nicht rückwirkend erteilt werden (BSGE 80, 48, 50 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 19 S 119 f - Großgerätediagnostik - BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 93/96 R - Vertreterqualifikation - ebenso BSGE 78, 70, 90 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 46 - Zustimmung zur Methadonsubstitution -).
  • LSG Hessen, 12.12.2007 - L 4 KA 51/06

    Abrechnung im häuslichen Bereich erbrachter gynäkologischer Leistungen

    Es gelte im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung seit jeher der Grundsatz, dass eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein müsse und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkung für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten könne (BSG vom 28. Januar 1998, Az. B 6 KA 93/96).

    Die Entscheidung des BSG vom 28. Januar 1998 zum Az.: B 6 KA 93/96 betreffe einen völlig anders gelagerten Fall, der mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sei.

    Die Beklagte hat zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht im Urteil vom 28. Januar 1998, Az.: B 6 KA 93/96 R, ausgeführt hat, dass in dem System der vertragsärztlichen Leistungserbringung seit jeher der Grundsatz gilt, dass eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muss und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2012 - L 5 KA 5456/10
    Von einer wissentlichen Duldung einer Leistungserbringung ohne die hierzu erforderliche Abrechnungsgenehmigung könne nicht ausgegangen werden (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 12.12.2001, B 6 KA 3/01 R, BSGE 89, 90; Urteil vom 28.01.1998, B 6 KA 93/96 R, SozR 3-2500 § 135 Nr. 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für Vertrauensschutzerwägungen bei objektiv fehlender Abrechnungsberechtigung gegebenenfalls dann Raum, wenn eine KÄV etwa Kenntnis davon hatte, dass bestimmte, in ihrer Abrechenbarkeit umstrittene Leistungen regelmäßig erbracht wurden, und der betroffene Arzt seinerseits aus einer langjährigen unbeanstandeten Abrechnung der entsprechenden Leistungen seitens der KÄV den Schluss ziehen durfte, die KÄV stelle die Abrechnungsfähigkeit nicht in Frage (BSG, Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R - in Juris).

  • SG Marburg, 09.11.2005 - S 12 KA 36/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Leistungserbringung - keine rückwirkende

    Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung gilt seit jeher der Grundsatz, dass eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muss und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann (vgl. BSG, Urt. v. 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 = NZS 1998, 540 ; BSG, Urt. v. 29.01.1997 - 6 RKa 24/96 - BSGE 80, 48, 50, 54 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 = NJW 1997, 3119 = NZS 1997, 536 ; BSG, Urt. v. 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R - SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 ).

    Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung gilt seit jeher der Grundsatz, dass eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muss und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann (vgl. BSG, Urt. v. 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 = NZS 1998, 540 (juris Rdnr. 14); BSG, Urt. v. 29.01.1997 - 6 RKa 24/96 - BSGE 80, 48, 50, 54 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 = NJW 1997, 3119 = NZS 1997, 536 (juris Rdnr. 15); BSG, Urt. v. 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R - SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 (juris Rdnr. 15 f.)).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 5778/11
    Die vorliegende Situation sei mit einer "wissentlichen Duldung einer Leistungserbringung ohne die hierzu erforderliche Abrechnungsgenehmigung" nicht vergleichbar (vgl. dazu: BSG, Urt. v. 12.12.2001, B 6 KA 3/01 R, BSGE 89, 90; Urt. v. 28.01.1998, B 6 KA 93/96 R, SozR 3-2500 § 135 Nr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 4911/10

    Vertragsärztliche Versorgung - übendes Verfahren iS der

    Die vorliegende Situation ist mit einer "wissentlichen Duldung einer Leistungserbringung ohne die hierzu erforderliche Abrechnungsgenehmigung" nicht vergleichbar (vgl. dazu: BSG, Urt. v. 12.12.2001, B 6 KA 3/01 R, BSGE 89, 90; Urt. v. 28.01.1998, B 6 KA 93/96 R, SozR 3-2500 § 135 Nr. 6).
  • SG Marburg, 01.04.2016 - S 12 KA 466/15

    Honorar über 780er Quartalsprofil wird berichtigt, wenn niedergelassener Arzt

    Letztlich kann aber dahingestellt bleiben, ob der Kläger eine Genehmigung hätte erhalten können, da er diese nicht beantragt hat und eine solche nicht rückwirkend erteilt werden kann (vgl. für den Vertreter BSG, Urt. v. 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 6, juris Rdnr. 17).
  • LSG Hessen, 31.05.2017 - L 4 KA 27/16

    Honorarberichtigung

    Letztlich könne aber dahingestellt bleiben, ob der Kläger eine Genehmigung hätte erhalten können, da er diese nicht beantragt habe und eine solche nicht rückwirkend erteilt werden könne (vgl. für den Vertreter BSG, Urt. v. 28. Januar 1998 - B 6 KA 93/96 R - juris Rdnr. 17).
  • SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 294/06

    Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung laborärztlicher Leistungen

    40 Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung gilt seit jeher der Grundsatz, dass eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muss und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann (vgl. BSG, Urt. v. 28.01.1998 -B 6 KA 93/96 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 = NZS 1998, 540 ; BSG, Urt. v. 29.01.1997 -6 RKa 24/96 -BSGE 80, 48, 50, 54 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 = NJW 1997, 3119 = NZS 1997, 536 ; BSG, Urt. v. 28.01.1998 -B 6 KA 41/96 R - SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 ).
  • SG Marburg, 16.09.2009 - S 12 KA 785/08

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Berichtigung von

  • SG Marburg, 05.07.2006 - S 12 KA 271/05

    Vertragsarzt - Abrechnung von koloskopischen Leistungen

  • SG Mainz, 29.12.2006 - S 6 ER 276/06

    Vertragsarzt - Abrechnung von Abrechnungsziffern ohne Abrechnungsgenehmigung -

  • SG Marburg, 01.03.2010 - S 12 KA 8/10

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Vergütungsanspruch für Akupunkturleistungen

  • SG Marburg, 25.04.2007 - S 12 KA 786/06

    Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie - Leistungsausführung und

  • SG Marburg, 20.07.2011 - S 12 KA 286/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Durchführung und Abrechnung von

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Rechtsprechung
   BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2329
BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R (https://dejure.org/1998,2329)
BSG, Entscheidung vom 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R (https://dejure.org/1998,2329)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - B 6 SF 1/97 R (https://dejure.org/1998,2329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Eröffnung des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit; Wirkungen der Pfändung und Überweisung einer Forderung auf dessen Rechtsnatur

  • Judicialis

    SGG § 51 Abs 1 und 2

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Drittschuldnerpflichten gemäß § 840 ZPO nach Pfändung einer sozialrechtlichen Forderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 895
  • MDR 1998, 1304
  • NZS 1999, 54
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein Gläubiger, der mangels Auskunftserteilung des Drittschuldners gegen diesen eine unbegründete Zahlungsklage erhoben hatte, im anhängigen Prozeß zur Klage auf Feststellung der Haftung des Drittschuldners für den aus der Nichterfüllung der Auskunftspflicht entstandenen Schaden übergehen (Urteil vom 28. Januar 1981 - VIII ZR 1/80 - BGHZ 79, 275, 280).

    Gerade dies ist indessen nach der vom Senat geteilten Auffassung des BGH für den Pfändungsgläubiger unzumutbar und es erweist sich auch nicht als prozeßökonomisch (BGHZ 79, 275, 280).

  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90

    Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Den zuvor vertretenen gegenteiligen Standpunkt des 5. Senats des BAG (BAGE 10, 39 ff) hat das BAG nicht mehr aufrechterhalten (vgl auch Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - - BAGE 65, 139 ff sowie Stein/Jonas/Brehm, ZPO aaO, § 840 RdNr 33).
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Durch die Pfändung und Überweisung einer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung wird die öffentlichrechtliche Natur eines Zahlungsanspruchs nicht geändert (BSGE 64, 17, 19 = SozR 1200 § 54 Nr. 13; BSGE 67, 143, 145 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1).
  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 51/86

    Pfändung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Durch die Pfändung und Überweisung einer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung wird die öffentlichrechtliche Natur eines Zahlungsanspruchs nicht geändert (BSGE 64, 17, 19 = SozR 1200 § 54 Nr. 13; BSGE 67, 143, 145 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1).
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 535/82

    Stillschweigende Bejahung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Bei diesem Auskunftsanspruch handele es sich nämlich nicht um die Geltendmachung eines Anspruchs des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, sondern um einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch des Pfändungsgläubigers gegen den Drittschuldner (Urteil vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 535/82 - = BAGE 47, 138 ff).
  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Den zuvor vertretenen gegenteiligen Standpunkt des 5. Senats des BAG (BAGE 10, 39 ff) hat das BAG nicht mehr aufrechterhalten (vgl auch Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - - BAGE 65, 139 ff sowie Stein/Jonas/Brehm, ZPO aaO, § 840 RdNr 33).
  • LAG Köln, 17.11.1989 - 9 Sa 906/89

    Arbeitsgericht; Zuständigkeit; Lohnpfändung; Schadensersatzanspruch;

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Nach dieser Vorschrift können vor die Gerichte für Arbeitssachen auch nicht unter § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeit der in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Art in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang steht und für seine Geltendmachung nicht die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist (vgl Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17. November 1989 - 9 Sa 906/89 - Anwaltsblatt 1990 S 277 sowie für Entscheidungen aus früherer Zeit Linke, ZZP 87 § 310 mit Fn 120/121 und zuletzt - ohne eine Begründung zur Zuständigkeit für erforderlich zu halten - LAG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 1995 - 16 Sa 1996/94 - BB 1995, 1248 ; für das Schrifttum vgl nur Stein/Jonas/Brehm, aaO, § 840 RdNr 26, 33; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO, § 840 RdNr 19; Thomas/Putzo, aaO, § 840 RdNr 19, jeweils mwN).
  • LAG Düsseldorf, 14.02.1995 - 16 Sa 1996/94

    Haftung des Arbeitgebers: Drittschuldner - Erklärungspflicht

    Auszug aus BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R
    Nach dieser Vorschrift können vor die Gerichte für Arbeitssachen auch nicht unter § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeit der in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Art in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang steht und für seine Geltendmachung nicht die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist (vgl Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17. November 1989 - 9 Sa 906/89 - Anwaltsblatt 1990 S 277 sowie für Entscheidungen aus früherer Zeit Linke, ZZP 87 § 310 mit Fn 120/121 und zuletzt - ohne eine Begründung zur Zuständigkeit für erforderlich zu halten - LAG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 1995 - 16 Sa 1996/94 - BB 1995, 1248 ; für das Schrifttum vgl nur Stein/Jonas/Brehm, aaO, § 840 RdNr 26, 33; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO, § 840 RdNr 19; Thomas/Putzo, aaO, § 840 RdNr 19, jeweils mwN).
  • LSG Sachsen, 27.10.2016 - L 7 AS 1051/15

    Schadensersatz wegen verspäteter Abgabe einer Drittschuldnererklärung; Inhalt und

    Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sei eröffnet, wenn ein Pfändungsgläubiger eine von ihm gepfändete Forderung, über deren Bestand die Sozialgerichte zu entscheiden haben, bei dem Sozialgericht einklage, nach Rechtshängigkeit den Klageantrag ändere und nunmehr anstelle der Zahlung auf der Grundlage von § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Feststellung der Schadensersatzpflicht des Drittschuldners wegen Nichterfüllung der Auskunftspflicht begehre (BSG, Beschluss vom 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R, juris, Rn. 7).

    Die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit bestehe dann weiter, wenn der Pfändungsgläubiger - wie hier - in einem bereits anhängigen sozialgerichtlichen Verfahren - über eine öffentlich-rechtliche Forderung im Wege der Klageänderung vom Zahlungsanspruch auf einen vollstreckungsrechtlichen Schadensersatzanspruch übergehe (BSG, Urteil vom 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R, juris, Rn. 11).

    Die Ausführungen des SG zum Rechtsweg sind zutreffend (vgl. BSG, Beschluss vom 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R, juris).

  • LSG Sachsen, 04.01.2021 - L 1 KA 5/20
    Der Umstand, dass der Honoraranspruch der Antragstellerin an die Beigeladene abgetreten worden ist, ändert die öffentlich-rechtliche Natur des Honoraranspruchs ebenso wenig wie eine Pfändung und Überweisung einer Forderung (vgl. BSG, Beschluss vom 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R - juris Rn. 8; Beschluss vom 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R - juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 25.07.2013 - III ZB 18/13 - juris Rn. 9).
  • LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20

    Rechtsweg - Drittschuldnerklage - Klageänderung - Schadensersatz

    Für den Gläubiger sei es unzumutbar und es widerspräche der Prozessökonomie, ihn zur Geltendmachung eines auf § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestützten Schadensersatzanspruches auf einen neuen Prozess vor dem Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit zu verweisen (BSG, Beschluss vom 12. Februar 1998 - B 6 SF 1/97 R -, juris, Rn. 9).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R

    Psychologischer Psychotherapeut im Delegationsverfahren - Anfechtung -

    Die Rechtsnatur des Anspruchs ändert sich durch die Abtretung - ebensowenig wie durch die Pfändung (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 22 S 49) - nicht.
  • LG München II, 28.08.2019 - 2 T 3052/19

    Öffentlichrechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art bei Klage gegen

    Entsprechend dem Grundsatz der Sachnähe hat der Pfändungsgläubiger seine Leistungsklage gegen den Träger öffentlicher Gewalt als Drittschuldner (zB Finanzamt bei Pfändung eines Steuerguthabens) auf dem Rechtsweg zu verfolgen, der für den gepfändeten Anspruch eröffnet ist (BFH NJW 88, 1407; BSG NJW 99, 895 = MDR 98, 1304 - auch bei Klageänderung; VGH Kassel NJW 92, 1253; Stuttgart OLGR 99, 242).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - L 1 AS 562/18

    Auslegung einer Kostenübernahmeerklärung - Sittenwidrigkeit eine Pachtvertrages

    Der Sozialrechtsweg sei unter anderem dann eröffnet, wenn ein Pfändungsgläubiger eine von ihm gepfändete Forderung, über deren Bestand die Sozialgerichte zu entscheiden hätten, bei dem Sozialgericht einklage (Bezugnahme auf Bundessozialgericht -BSG, Urt. v. 12. Februar 1998 -B 6 SF 1/97 R-, juris- Rdnr. 7).
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